Re: Anfechtungsklage gegen Baugenehmigung


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Gesendet von Bolanger am 05 Februar, 2014 um 09:52:32:

Antwort an: Re: Anfechtungsklage gegen Baugenehmigung posted by Bauassesso am 05 Februar, 2014 um 09:14:15:

... nein, denn dann klagen Sie primär nicht gegen die Aufstockung, sondern gegen die Folgen, die daraus entstehen. Zur Abwendung dieser Probleme könnte das Hotel auch entsprechende Schallschutzmaßnahmen durchführen, oder doe Verkehrsführung von der Gemeinde anpassen lassen oder weitere Stellplätze schaffen.

Gruß,

Bolanger


: Hallo,

: eine Frage meinerseits an das Fachpublikum. Die Erhöhung der Geschosszahl um 50 Prozent wird ja eine entsprechende Erhöhung der Gästezahl und damit des Verkehrsaufkommens mit sich bringen. Könnte das ein Klagegrund sein, wenn der Kläger nachweist, dass der Lärm zu groß ist, es zu regelmäßigen Stauungen käme oder die Stellplatzsituation nicht ausreichend wäre?


:
: : Die Klage wäre nur zulässig, wenn die Baugenehmigung Sie in eigenen Rechten verletzt (§ 42 VwGO).
: : Bei dem Sachverhalt kann ich kein entsprechendes Recht erkennen.

: : Die Festsetzung der Geschosse hat in aller Regel nichts mit Nachbarrechten zu tun, sondern erfolgt aus städtebaulichen Gründen, also im öffentlichen Interesse. Vorteile von Nachbarn sind damit nicht bezweckt. Ausnahmen müssten sich aus der Begründung des betroffenen Bebauungsplanes ergeben.

: : : Auf einem 300m von mir entfernten Grundstück soll ein Hotel von 4 auf 6 Geschosse aufgestockt werden. Laut Bebauungsplan sind nur 4 Geschosse zulässig. Das Bauamt erteilte eine Baugenehmigung und erteilte von Festsetzungen zu den Geschossen eine Befreiung. Kann ich dagegen klagen, obwohl ich nicht Nachbar bin?





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