Re: Stellplatz zu einer Mietwohnung


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Gesendet von Bolanger am 08 Februar, 2014 um 16:22:48:

Antwort an: Re: Stellplatz zu einer Mietwohnung posted by bodo hermann in gruppe türkis architekten am 07 Februar, 2014 um 23:27:16:

Hallo,

eigentlich wird zu einem Stellplatz keine Gehwegabsenkung gefordert. Sie wird lediglich bei einem berechtigten Interesse wie z.B. einem Stellplatz genehmigt. Prinzipiell ist es durchaus möglich, den Stellplatz auch ohne Absenkung zu benutzen.

Ich persönlich wäre vorsichtig, schlafende Hunde zu wecken. Wie Bodo Hermann schon gesagt hat könnte es auch durchaus sein, dass der angebliche Stellplatz nicht genehmigt ist und schneller zurückgebaut wird als Sie gucken können.

Gruß,

Bolanger

: Hallo Gisela Mönch,
: leider ein Antwort mit FRAGEN....
: Haben Sie ausdrücklich einen baurechtlich genehmigten Stellplatz? Ihre Worte:
: .......Das Stadtbauamt hat zu der Mietwohnung einen Stellplatz verlangt.....
: und keine Auflagen zur Gehwegabsenkung gemacht?





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