Re: Freie Wahl des Prüfstatikers


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Gesendet von Bauamt am 10 Februar, 2014 um 01:16:59:

Antwort an: Re: Freie Wahl des Prüfstatikers posted by Groß am 31 Januar, 2014 um 14:15:09:

Für Bayern:
Der Prüfer wird von der Behörde direkt beauftragt und auch bezahlt. Der Bauherr hat also keine Wahl und kann sich gar nicht widersetzen.

Die Kosten der Prüfung fordert die Behörde dann per Kostenbescheid vom Bauherrn zurück. Dagegen kann er dann Klage einreichen, wenn er glaubt man verletzte ihn in seinen Rechten.


: Sorry, war in letzter Zeit verhindert.
: Danke für die Antworten. Man sieht es wird überall anders gehandhabt. Da würde mich nun doch die Rechtsgrundlage interessieren. Ich hole mal etwas aus.
: Unser Büro ist Entwurfsverfasser und deutschlandweit als GÜ tätig (immer anderes Bundesland und Bauamt). Die Genehmigungsstatik lassen wir von einem langjährig bekannten Büro rechnen. Wenn wir die Möglichkeit vom Bauamt eingeräumt bekommen, lassen wir diese von einem, wieder langjährig bekannten Prüfbüro prüfen. Diese Dreierkonstellation hat sich sehr oft bewährt, gerade im Hinblick auf die Bearbeitungszeit (nicht die Kosten denn diese richten sich ja nach Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes). Hingegen haben wir mit vom Bauamt festgelegten Prüfern mehrfach schlechte Erfahrungen gemacht da das Bauamt in der Regel keine Zeitvorgaben macht und uns sowie dem Bauherren diese dann bei der Bauvorbereitung und dem Fertigstellungstermin verloren geht.
: Was kann passieren wenn wir trotz mündlicher oder schriftlicher Festlegung des Bauamtes einen bestimmten Prüfer zu nehmen, eine von "unserem" Prüfer geprüfte Statik einreichen? Natürlich vorausgesetzt er hat die nötige Qualifikation.
: Dann sind wir wieder beim Thema Rechtsgrundlage.
: So viel für heute, schönes Wochenende.
: P. Groß





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