Gesendet von Frank am 08 März, 2014 um 19:16:51:
Der Fall spielt in Hessen,
Zwei als zusammenhängende Parkplätze konzipierte Grundstücksflächen, je 2,5m breit, wurden an zwei Parteien verkauft. Beide Parteien liegen mit ihrem HauptGrundstück an.
Partei A möchte, um eine klare trennung des Grundstücks zu erreichen nun einen Zaun auf seinem Grund ziehen.
Dadurch wird das ein und Aussteigen für partei B komplizierter.
Gibt es rechtliche Einschränkung die den Bau des Zaunes verhindern?
Gruß
Frank