Re: beweissicherungsverfahren und Kosten


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Gesendet von Dirk Baumeister am 16 März, 2014 um 13:24:49:

Antwort an: beweissicherungsverfahren und Kosten posted by Vögele, Dieter am 15 März, 2014 um 09:11:44:

Eine Verpflichtung besteht nicht. Es kann jedoch sinnvoll sein, um bestehende Schäden von denjenigen zu unterscheiden, die durch die Baumaßnahme verursacht sind. Gegebenefalls kann man dann auch Zustände vorab sichern um Schäden zu minimieren, die aufgrund eines Vorschadens Gefahr laufen erheblich zu werden.

: Besteht die Verpflichtung eines Bauherrn, ein Beweis-
: sicherungsverfahren erstellen zu lassen, wenn durch
: die Baumassnahmen die Bausubstanz von Nachbarn geschädigt werden kann und wer trägt die Kosten ?





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