Schlüsselfertiges Bauen: Ist Bauherr für lückenlose Überprüfung vom Werkplan verantwortlich?


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Gesendet von Herbert Klein am 27 März, 2014 um 13:07:58:

Hallo,
uns interessiert aktuell die Rechtslage in Sachen Bauherrenhaftung bei Fehlern in Werkplänen: Ein Beispiel:
Ein Bauherr beauftragt bei seinem Bauträger in einem Raum des Hauses eine Tür mit einem vom Standard abweichenden Maß. Er bekommt dies auch mit Mehrpreis angeboten und berechnet. In den Vorentwürfen ist das abweichende Maß ebenfalls berücksichtigt. In der Werkplanung allerdings wird das abweichende Maß nicht mit übernommen, sondern wird das Standardmass ausgewiesen. Dies fällt den Bauherren nicht auf und so wird das falsche Maß gebaut.
Der Bauträger zieht sich darauf zurück, dass der Bauherr ja den Werkplan freigegeben hat und dass jetzt nichts mehr zu ändern wäre. Er wäre aber bereit, den bereits berechneten Mehrpreis zu vergüten. Der Bauherr möchte aber keine Vergütung, sondern die breitere Tür. Wie beurteilt Ihr die Rechtslage?
Vielen Dank vorab.

Gruß,
H. Klein



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