Re: Nutzungsänderung F90


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Günther H. am 31 März, 2014 um 17:36:30:

Antwort an: Re: Nutzungsänderung F90 posted by bodo hermann in gruppe türkis architekten am 30 März, 2014 um 22:45:02:

Also es handelt sich um ein Gewerberaum in Hessen, folglich ist die HBO die Rechtsgrundlage.
Laut HBO ist die F90 Pflicht wenn es sich um eine wesentliche Nutzungsänderung handelt. Fraglich ist ob in unserem Fall dies vorliegt.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]