Re: �berschreitung der Wandfl�che bei Grenzbebauung


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Gesendet von Dirk Baumeister am 02 April, 2014 um 17:03:49:

Antwort an: �berschreitung der Wandfl�che bei Grenzbebauung posted by Frank Schilling am 02 April, 2014 um 09:46:02:

Ich würde meinen, dass beides falsch ist.

Die Eintragung einer (Abstandflächen-)Baulast ist ausgeschlossen. Die Abstandflächen der Garagenwand können auf dem Nachbargrundstück öffentlich-rechtlich nicht gesichert werden, da diese Fläche bereits durch die Abstandfläche des Wohngebäudes der Nachbarn "belegt" ist. Eine Überlappung der Abstandflächen ist nicht zulässig.

Für die Garage stellt sich lediglich die Frage, ob sie privilegiert ist oder nicht.
Ist sie privilegiert löst sie selbst keine Abstandflächen aus und darf innerhalb der Abstandflächen eines anderen Gebäudes liegen.
Ist sie nicht privilegiert löst sie Abstandflächen aus und diese dürfen sich dann nur auf dem eigenen Grundstück mit denen eines anderen Gebäudes überlappen und sind allgemein zunächst auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen. Geht das nicht, können sie alternativ auch auf fremden Grundstück gesichert werden (Baulast) sofern diese Fläche nicht schon zum Nachweis von Abstandflächen herangezogen wurde oder mit einem nicht privilegierten Gebäude/baulichen Anlage bebaut ist.

Am besten wäre also die zulässige Maximal-Fläche für die Einhaltung der Privilegierung auch einzuhalten, die Garage also entsprechend tiefer oder kleiner zu planen.


: Hallo zusammen,

: wir planen einen Neubau in Baden-W�rttemberg und die Erstellung einer Garage direkt auf der Grenze. Da das Grundst�ck Hanglage aufweist, ergibt sich durch die Fundamente der Garage eine sehr gro�e Wandfl�che zum Nachbar hin, die den zul�ssigen Wert von 25m� (�6LBO) �berschreitet.
: Der Nachbar h�lt seinerseits den im Bebauungsplan geforderten Abstand von 2,5m mit seinem Wohnhaus ein.
: Ist die �berschreitung der Wandfl�che �ber Eintragung einer Baulast durch den Nachbarn genehmigungsf�hig?

: Bisher gibt es verschiede Aussagen hinsichtlich der erforderlichen Grenzabst�nde. Die eine Fraktion behauptet, dass es nicht m�glich sei, da der Nachbar 2,5m f�r sein Wohngeb�ude + 2,5m f�r unsere �berschreitung Abstand halten m�sste. Die andere Fraktion sagt aus, dass der Nachbar ja bereits 2,50m Abstand einh�lt und es sich bei der Garagenwand um eine nichtbrennbare Mauer handelt...somit m�sse in der Baulast lediglich festgehalten werden, dass der Nachbar nichts genau auf die Grenze baut...

: Gru�
: Frank





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