Re: Welche ENEV gilt bei Baugenehmigung von 2001?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Frederik am 04 April, 2014 um 12:02:37:

Antwort an: Re: Welche ENEV gilt bei Baugenehmigung von 2001? posted by Willi am 03 April, 2014 um 16:14:56:

Danke für die Antworten.
Im Paragraphen 29 steht es ja eindeutig drin (den hatte ich gesucht):
"...ist diese Verordnung in der zum Zeitpunkt der Bauantragstellung oder der Bauanzeige geltenden Fassung anzuwenden."

Bauanzeige heißt in diesem Falle ja "Baugenehmigung im Bebauungsplan"-Gebiet. Es geht NICHT um die Baubeginnanzeige.

Mit diesem Vorwissen, habe ich mir gerade von der Genehmigungsbehörde die Bestätigung geholt, dass ich tatsächlich nach den damals geltenden Vorschriften bauen darf!

Das Datum, wann die Baugenehmigung eingereicht wurde, ist entscheidend! Nichts anderes.

Schönes Wochenende!

Frederik



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]