Re: Bau im EU - Ausland


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Gesendet von kiese bau am 04 April, 2014 um 16:31:37:

Antwort an: Re: Bau im EU - Ausland posted by Jever am 18 Januar, 2012 um 09:39:12:

: Wenn das ausländische Unternehmen eine Tätigkeit ausüben will, für die in
: Deutschland Zulassungsvoraussetzungen bestehen (Meisterprüfung; siehe
: Anhang: Anlage A zur Handwerksordnung), dann benötigt es den Nachweis,
: dass es diese Tätigkeit in seinem EU-Herkunftsland bereit seit zwei Jahren
: selbständig ausübt. Dieser Nachweis wird erbracht durch die so genannte
: EU-Bescheinigung, die von einer bestimmten autorisierten Institution im
: Herkunftsland ausgestellt wird. Mit dieser EU-Bescheinigung muss sich das
: ausländische Unternehmen bei der zuständigen Handwerkskammer (Ort der
: ersten Baustelle in Deutschland) einmalig eine Bescheinigung nach § 9 II der
: Handwerksordnung ausstellen lassen. Diese Bescheinigung ist auf allen
: Baustellen in Deutschland mitzuführen.
: Ein Unternehmen aus einem EU-Land, das in Deutschland gewerbliche
: Tätigkeiten ohne Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland erbringt,
: muss nicht in die Handwerksrolle einer deutschen Handwerkskammer
: eingetragen sein.
: Fällt die Tätigkeit des EU-ausländischen Unternehmens in einen Bereich, für
: den es in Deutschland keine vorgeschriebenen Befähigungsnachweise gibt
: (siehe Anhang: Anlage B I und B II zur Handwerksordnung), besteht keine
: Genehmigungspflicht; es kann sofort tätig werden. Allerdings gibt es
: unabhängig davon verschiedene Anzeige- und Meldepflichten.
: Auch sollte man allerdings vorher klären, ob die tschechische Baufirma in der Lage ist, nach neuesten deutschen Standards und Anforderungen zu bauen. Daneben gelten für die EU-Nachbarn die Regelungen der Bauabzugssteuer usw.

:
: : Hallo,
: : ich bitte um Tipps und Infos zum folgend dargestellten Fall:

: : Eine Firma aus CZ möche in München einen Verkaufsraum für Ihre Produkte einrichten. Der Auftrag die bestehenden Räume zu renovieren ging an eine tschechische Firma. Was muss diese Baufirma alles beachten um das Gewerk in Deutschland ausführen zu können und sich an alle Richtlinien, Verordnungen, etc. zu halten.

: : Vielen Dank

: : Der Fall ist eigentlich ein Klassiker und wahrscheinlich gibt es schon was dazu, habs aber leider nicht gefunden.




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