Mietwohnung in Abstellräumen: Stillegung droht


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von AA am 17 April, 2014 um 08:19:58:

Guten Tag,
ich besitze seit 25 Jahren ein Haus, in dessen Kellerräumen (Hanglage, deswegen ebenerdiger Ausgang)seit mindestens 1960 2 Wohnungen nachweislich untergebracht sind. Dies wurde offenbar schon einmal 1969 bei meinen Vor-Voreigentümern per Ordnungsandrohung osä vom BauAmt lt. Bauakte bemängelt. Die Sache scheint dann aber im Sande verlaufen zu sein. Jedenfalls ist in der Bauakte nichts weiteres zu dem Vorgang enthalten.

Jetzt hat die Baubehörde die beiden Wohnungen im Rahmen einer Parkdeck-Baugenehmigung erneut entdeckt und droht mit Stillegung der Wohnungen nach Mieterauszug.

Ich habe geantwortet, die Wohnungen seien der Baubehörde seit 1969 bekannt und damit wohl akzeptiert worden, ggf. sogar genehmigt. (Das Bauarchiv ist wegen Zusammenlegungen nicht gut sortiert.)

Wie ist die Rechtslage?
Was soll ich tun?

Freundliche Grüße,

AA




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]