Kann Nachbar Eilverfahren erwirken?


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Gesendet von Sonja am 23 April, 2014 um 16:31:48:

Guten Tag,

wir haben ein großes Problem mit unserem zukünftigen Nachbarn. Hier mal eine Kurzform davon:

Wir haben eine Baugehnemigung vom Landratsamt bekommen, dagegen hat unser Nachbar Einspruch eingelegt, weil er nicht möchte das wir auf unser Grundstück bauen. (Er hat zwischen unserem Grundstück und dem meiner Eltern ein Durchfahrtsrecht zu seinem Haus. Dieses gehört jedoch meinen Eltern)

Vom Verwaltungsgericht haben wir dann den Beschluss bekommen, das die Klage kostenpflichtig abgewiesen wurde und wir somit Recht bekamen.

Dagegen hat er jetzt wieder Einspruch eingelegt. Grundsätzlich könnten wir ja schon längst anfangen zu bauen, da die Baugenehmigung immer noch steht. Unser Problem: Es ist ein Hanggrundstück und der Kellerbauer befürchtet nun, wenn wir jetzt anfangen und den Keller ausheben, dass dann unser Nachbar ein Eilverfahren einleiten kann (innerhalb 48 Stunden) und er damit einen Baustopp erwirken kann.

Wenn die Grube lange offen ist, fängt höchstwahrscheinlich der Hang an zu rutschen...

Nun unsere Frage: Kann unser Nachbar so ein Eilverfahren und einen Baustopp erwirken? Oder können wir nun endlich anfangen zu Bauen, da wir schon mal Recht vom Verwaltungsgericht bekommen haben?

Und was machen wir dann mit dem Fahrrecht auf der Einfahrt? Da müsste für 5 Tage der Kran drauf stehen. Wir würden dem Nachbarn aber einen Parkplatz für diese Zeit zur Verfügung stellen. Kann er dagegen etwas machen?

Über Antworten wären wir wirklich sehr dankbar.

Viele Grüße
Sonja



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