Re: Zwei Vollgeschosse, aber OG im Dachgeschoss - was ist erlaubt?


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 19 Mai, 2014 um 15:28:14:

Antwort an: Zwei Vollgeschosse, aber OG im Dachgeschoss - was ist erlaubt? posted by Philipp am 18 Mai, 2014 um 19:57:04:

Von wann ist denn diese Satzung und auf welche Rechtsgrundlage stützt sie sich? Bundesland?

Es kommt gelegentlich vor, dass die Festsetzungskombination "Vollgeschoss im Dachgeschoss" wegen fehlender Rechtsgrundlage und der Unbestimmtheit des Begriffs "Dachgeschoss" behördlicherseits nicht durchsetzbar ist. Dann könnten Sie zwei Vollgeschosse jenseits Ihrer derzeitigen einschränkenden Erwägungen errichten, sofern das Amt ebenfalls zu der Einschätzung gelangt, dass es mit der Rechtsverbindlichkeit der Festsetzung nicht weit her ist.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther



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