Vereinigungsbaulast


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von R.Heuer am 30 Mai, 2014 um 08:16:34:

Mit dieser Baulast habe ich ein riesiges Problem.
Wird mit dieser Baulast, das Privatrecht ausgehebelt?
Ist man dadurch enteignet auf seinem eigenem Grundstück?
Folgendes: Von einem 4000qm großen Grundstück wurden 700qm abgeteilt.Auf den 700qm wurde ein Doppelhaus(mit dem anderen Grundstück errichtet).Kurz bevor das Grundstück beim Anwalt abgeteilt wurde,unterschreibt der Besitzer von dem großen Grundstück eine Vereinigungsbaulast.Die Besitzer des kleinerem Grundstück kommen nicht dahinter,weil im Baulastenverzeichnis noch nichts eingetragen ist.
Nach Jahren ist der Besitzer des großen Grundstückes gestorben und sein Grundstück verkauft.
Der neue Besitzer möchte jetzt jeden qm ausnutzen,teilweise auch in den Garten des kleineren Grundstückes reinbauen(Terasse,Balkon).
Hat der Besitzer des kleinen Grundstückes hier wirklich keine Handhabe, um dieses zu verhindern.
Ich dachte immer, bei Baulasten gibt einen Begünstigten.In diesem Fall wäre es ja der,der sich die Baulast eingetragen hat.
Das Bauamt sagte: "wir hätten die Vereinigungsbaulast nicht gebraucht,eine Anbaulast hätte gereicht,aber jetzt kann man es nicht rückgängig machen".
Wer fordert den die Baulast,ist es nicht das Bauamt?
Vieleicht kann hier jemand Licht ins dunkel bringen?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]