Re: Baulast


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Gesendet von Dirk Baumeister am 26 Juli, 2014 um 10:33:35:

Antwort an: Baulast posted by Wolfgang Ost am 25 Juli, 2014 um 09:46:36:

Der Inhalt der Baulast ist doch recht eindeutig. Allgemeines Wohnen ist nicht zulässig!

Ihre Fragen sollte die zuständige Bauaufsichtsbehörde beantworten können.

Alternativ könnte man auch einfach mal eine Bauvoranfrage auf Nutzungsänderung in allgemeines Wohnen stellen.

: Hallo: )Ich habe ein Grundstück mit einem Wohnhaus u einer Halle(Betrieb in NRW Außenbereich) gekauft.In der Zufahrt steht ein kleines Haus(Unbewohnt)Es gehörte einmal zu meinem gekauften Grundstück.Im Baulastenverzeichnis des Häuschens steht"Wohnrecht nur für die Firma XXXXX(Namentlich benannt)oder Betriebsangehörige/Das Grundstück(Haus)darf nicht allein veräußert werden"So eingetragen 1973 Der Besitzer hat schon vor Jahren den Betrieb an einen anderen Standort verlagert und mein Grundstück verkauft! Nun meine Fragen : )1. Hat der Besitzer das Wohnrecht schon vor Jahren verloren als Er den Betrieb verkaufte ??? 2. Dürfte Jemand von der verlagerten Firma noch da wohnen ??? 3.Gibt es eine Möglichkeit Wohnrecht zu bekommen ???? Als normales Wohnhaus ??? Als Wohnhaus ( Betriebsleiterwonung zb ) für meinen Betrieb ??? (Der Besitzer hat mir das Häuschen schon mehfach zum kauf angeboten ) 4. Würde es eine Möglichkeit geben wenn mein Gewerbe dauerhaft aufgegeben würde ??? Würde mich sehr über Antworten freuen : ) Danke ........ . )





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