verfahrensfreie Baumaßnahme Vermessungspflichtig ??


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Gesendet von Tom am 28 Juli, 2014 um 20:14:10:

Guten Tag,

ich bekam heute Post vom Landesamt für Geoinforamtion Niedersachsen. Ich werde aufgefordert ein aufgestelltes Doppelcarport vermessen zu lassen mit der Begründung dass ich dazu verpflichtet sei.

Für dieses Doppelcarport wurde von mir ein ordnungsgemäßer Bauantrag bereits vor Erstellung des Carports gestellt. Die Baugenehmigung konnte nicht erteilt werden, da es sich um eine verfahrensfreie Baumaßnahme nach Nr. 1 und 2 des Anhangs zu §60 Abs. der Nds. Bauorednung handele, zudem die überbauten Einstellplätze bereis 10 Jahre zuvor baurechtlich genehmigt wurden.

Meine Frage ist jetzt, bin ich tatsächlich zur Vermessung verpflichtet ?? Das soll 300,- Euro kosten !!!

Bitte um möglichst sachliche Info damit ich dem Katasteramt entsprechend entgegentreten kann.

Vielen Dank
Tom



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