sichtschutz zum nachbarn


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Abgeschickt von oliver am 11 Mai, 2005 um 10:28:01

hallo erstmal, wir wohnen seit febr. 05 in einem reiheneckhaus zur miete. vor einem monat sprachen wir mit unserem nachbarn, das wir aufgrund, das wir 2 katzen haben einen 1.50m hohen holzsichtschutz errichten wollen. er willigte ein. ich setzte also den sichtschutz ca. 15cm von der grundstucksgrenze auf unsere seite. er begrüste dieses, und sagte :"schön dann kann ich ja jetzt noch efeu etc. hinter die wand anpflanzen," ich willigte ein. da das aber nicht ging weil er seine grenzsteine so einzementiert hat das, daß funderment schon 10cm auf unserer seite ist war er so sauer, daß er unseren vermieter erzählte, er und seine frau konnen mit der "bretterwand" nicht leben, müssen wir die jetzt abreißen. ist das wirklich so???



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