Änderungen von Balkonbrüstungen


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Gesendet von Knoll Manfred am 03 August, 2014 um 10:16:59:

Wir leben in einer Sackgasse mit einer Bebauung mit einem 6 Familienhaus und 3 Reihenhäusern, alle vom gleichen Bauträger erstellt und alle mit den gleichen Balkonbrüstungen versehen sind. Es ergibt also ein einheitliches Bild.

Nun wurde ein Reihenhaus verkauft und er neue Eigentümer hat seine Balkonbrüstung durch eine Holzbrüstung ersetzt und das einheitliche Bild ist nicht mehr vorhanden.

Gefragt wurde von den restlichen Bewohner niemand.

Nun kann ja jeder mit seinem Haus (Eigentum mit einer eigenen Grundstücksnummer) machen was er will, aber muß in diesem Fall des einheitlichen Bildes eine solche Veränderung hingenommen werden?

Ein Nachbar





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