Re: Grenzabstand für Hecke


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Abgeschickt von PeKa am 11 Mai, 2005 um 18:34:27:

Antwort auf: Grenzabstand für Hecke von Daniel am 10 Mai, 2005 um 16:55:47:

Da braucht man nicht über den Charakter des
Kleingartenwesens nachdenken, sondern vorrangig bei der Gemeinde nachfragen, was als Nutzung erlaubt ist und ob in den Bauleitplänen etwa was über Flächen für Dauerkleingärten steht. Erst wenn das leerläuft, dann Salatblätter zählen oder friedlich mit dem Nachbarn einigen.


: Das Nachbarschaftsrecht Rheinland- Pfalz schreibt einen grösseren Grenzabstand u.a. bei kleingärtnerischer Nutzung vor.
: Kann mir jemand sagen, wie diese Nutzung genau definiert ist, bzw. wann diese zutriftt.

: Danke!





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