Re: Saunahaus mit Feuerstätte in NRW unter 30m³


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 18 August, 2014 um 13:45:40:

Antwort an: Re: Saunahaus mit Feuerstätte in NRW unter 30m³ posted by Olaf Sch. am 18 August, 2014 um 10:41:43:

Ihr Vorhaben ist nicht genehmigungsfrei (egal wie groß), da - wie Sie selbst schon erkannt haben - eine Feuerstätte enthalten ist. Eine Bauvoranfrage bringt Sie da nicht weiter. Sie brauchen eine Baugenehmigung.

Ihr Vorhaben löst zudem Abstandsflächen aus. Allein aus diesem Grunde sollte Sie jemanden mit der Anfertigung des Bauantrags betrauen, der sich damit auskennt. Die Berechnung von Abstandsflächen ist nicht ganz trivial und sie müssen auf dem eigenen Grundstück liegen, wenn sie nicht aufwendig durch Baulasten auf einem fremden Grundstück gesichert werden sollen.

Ziehen Sie einen Profi hinzu! Das dürfte preiswerter werden, als jetzt die Gebühren für eine nutzlose Bauvoranfrage zu verballern.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther



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