Re: Nebengebäude inkl Keller / Umbauter Raum


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 25 August, 2014 um 23:17:41:

Antwort an: Nebengebäude inkl Keller / Umbauter Raum posted by Schichtemann am 24 August, 2014 um 11:59:55:

Hallo Schichtemann,
im Regelfall gilt der "komplette" umbaute Raum...
was "passiert" in dem Nebengebäude?
Ist es ein Gebäude mit nicht mehr als 75 m³ umbautem Raum-
ohne Aufenthaltsraum, Toilette und Feuerstätte und nicht im Außenbereich?
Fragen Sie nach der Genehmigungspflicht?
Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) regelt in §55 die Ausnahmen zur Genehmigungspflicht. In Abhängigkeit von der Art, Größe und Lage können Vorhaben aus verschiedenen Gründen genehmigungfrei sein.
Ausnahmen zur Genehmigungspflicht gelten nur für selbstständige Einzelvorhaben. Vorhaben als Bestandteil eines Gesamtvorhabens sind mit diesem zusammen genehmigungspflichtig. Eine Aufspaltung eines Vorhabens in mehrere genehmigungsfreie Vorhaben ist also nicht möglich. Bei genehmigungsfreien Vorhaben wird auch unterschieden, ob sie sich im Innen- oder Außenbereich beziehungsweise in einem Bebauungsplan- oder Wochenendhausgebiet befinden.
Was bedeutet genehmigungsfrei?
Genehmigungsfreiheit bezieht sich jedoch nur auf das reine Verwaltungsverfahren. Alle Anforderungen, die sich aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben müssen Bauherren dennoch einhalten. Anforderungen können sich ergeben aus
der Brandenburgischen Bauordnung,
dem Baugesetzbuch,
anderen Fachgesetzen,
örtlichen Bauvorschriften,
Festsetzungen in Bebauungsplänen sowie
örtlichen Bauvorschriften (Satzungen der Städte und Gemeinden).
Die Verantwortung für die Einholung eventuell erforderlicher Zustimmungen, Erlaubnisse und Bewilligungen nach anderen Fachgesetzen, zum Beispiel nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz oder dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz obliegt dem Bauherrn.



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