Außenliegender Aufzug mit gläserner Front


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Abgeschickt von Müller am 12 Mai, 2005 um 14:54:04

Hallo an alle die darauf eine Antwort wissen,

wie ist eigentlich die Rechtslage in folgendem Fall?
Familie Mustermann wohnt seit Ende 2001 in einer Mietwohnung (freistehendes Mehrfamilienhaus) gegenüber einem öffentlichen Gebäude.
Ende 2004 wird ein aussenliegender Aufzug angebracht, dessen einzige durchgehende Glasfront direkt auf dieses Gebäude gerichtet ist.
Der Abstand zw. beiden Liegenschaften beträgt ca. 10-12m.
Betroffen sind alle Mieter deren Wohnzimmer u. Küche (Balkon) auf der gleichen Seite liegen.
Da im Sommer bei geöffnetem Fenster keinerlei Sichtschutz mehr besteht (der Aufzug ist auf dieser Seite klar verglast), kommt es unweigerlich zu peinlichen Situationen, da jedem Benutzer des Aufzugs freie Sicht in die Räumlichkeiten der Mieter gewährt wird.
Frage: Muss hier die Behörde nicht für einen geeigneten Sichtschutz Sorge tragen (Milchglas??)?

Man ist dankbar für jeden Rat!




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