Re: Wasserschaden Neubau


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Gesendet von Bauassessor am 29 August, 2014 um 11:23:53:

Antwort an: Wasserschaden Neubau posted by Joe Green am 27 August, 2014 um 21:55:49:

Hallo,

Sie können den Schaden geltend machen, der Ihnen entstanden ist. Ich sehe den Wertverlust nicht, wenn denn die Schäden alle beseitigt werden.


: Hallo,

: ich habe eine Neubau Wohnung gekauft und nach 3 Tagen einen Wasserschaden erlitten. Im Haus ist ein Rohr geplatzt und das Wasser hat sich in fast allen Wohnungen ausgebreitet, so auch in meiner.

: Das der Schaden vom Bauherrn verursacht ist, ist unbestritten. Es laufen bereits Maßnahmen zur Trocknung und die Reparatur wird selbstverständlich auch vom Bauherrn durchgeführt.

: Aktuell bin ich in einer provisorischen Unterkunft untergebracht. Die Kosten werden vom Bauherrn getragen, auch andere Kosten, die mir in diesem Zusammenhang entstanden sind, z.B. Schäden an der Küche etc.

: Nun ist meine Frage, ob ich einen Wertverlust geltend machen kann, da meine Wohnung ja sozusagen eine "Unfallwohnung" ist. Kann ich z.B. einen Teil des Kaufbetrages zurückfordern, auch wenn die Schäden komplett behoben werden? Kann ich anderweitig eine Gewährleistungsverlängerung fordern? Ich habe bereits 5 Jahre, aber das ich diese auf 10 oder 8 Jahre verlängern kann?





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