Re: Städtebaulicher Vertrag


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Gesendet von pjf am 29 August, 2014 um 23:42:56:

Antwort an: Re: Städtebaulicher Vertrag posted by Bolanger am 29 August, 2014 um 21:36:03:

Hallo,

So wie Sie es darlegen, macht die Stadt die Gewährung von Baurecht von einer "persönlichen" Vorteilsnahme abhängig. Das kann unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Nehmen Sie sich einen Anwalt, der von Gestaltung
städtebaulicher Verträgen eine Ahnung hat. Es gibt nicht allzu viele in Deutschland. Googlen Sie speziell danach.

Gruss
pjf


: Hallo,

: ganz allgemein sind städtebauliche Verträge rechtmäßig, sonst würde es dieses Konstrukt nicht geben.

: Wenn sich die erforderlichen Stellplätze nicht auf dem Baugrundstück selbst realisiseren lassen ist es ebenfalls üblich, dass der Bauherr entsprechende Ersatzmaßnahmen durchzuführen oder zu finanzieren hat. Das können z.B. Abschlagszahlungen an die Stadt sein, damit diese selbst die Stellplätze davon errichten kann, können aber auch Regelungen wie von Ihnen angesprochen sein.

: Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens haben sollten Sie sich anwaltlichen Rat einholen, denn eine echte Beurteilung ist aus der ferne nicht möglich.

: Gruß,

: Bolanger

: Gruß,

: Bolanger


: : Ein Investor möchte einen Lebensmittelmarkt errichten. Die Stadt macht die Aufstellung eines vorhabenbezog. BPlans davon abhängig, ob
: : a) der Investor auf seine Kosten einen Kreisverkehr (zur Bewältung des zu erwartenden Kundenverkehrs)errichtet und
: : b) Stellplätze auf einem Grundstück an anderer Stelle errichtet und diesen dann der Stadt kostenlos überträgt.
: : Ist ein solcher städtebaulciher Vertrag (Durchführungsvertrag?) rechtmäßig?
: : Besonders Punkt b) scheint fragwürdig..




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