Bauverbot


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Gesendet von Daniela am 04 September, 2014 um 01:03:46:

Hallo zusammen,

im April 2014 haben wir ein Grundstück mit altem Bauern- und Torhaus gekauft haben, 1000m² Bauland und 529 m² Gartenland nach Verkehrswertgutachten, laut Flächennutzungsplan sogar bis weit ins Gartenland bebaubar. Nach dem Kauf haben wir zwei Termine beim Bauamt wahrgenommen, mit der Bauaufsichtsbehörde und einem Herrn von der Stadtplanung unser Vorhaben besprochen und bewertet, dazu sind noch Telefonate erfolgt.
Wir wollten vorab so viel wie möglich klären, damit sämtliche Genehmigungsverfahren so fehlerlos wie möglich sind und wir zügig zur Baugenehmigung kommen.

1. Die große Hürde- der Abriss des alten Bauernhauses:

-Umweltamt war vor Ort: - Kontrolle kontaminierter Stoffe _
Fledermausgutachten musste von uns erstellt werden
- Tiefbau- und Gewässeramt war vor Ort- es ging um die Biokläranlage welche vorhanden ist

Die Anzeige der Beseitigung einer Anlage von baulichen Anlagen wurde von uns erarbeitet, dem Bauamt zugestellt und der Abriss genehmigt.
Den aufwendigen Abriss nach erforderlichem Konzept und Verpflichtungen haben wir bewerkstelligt.

2. Der Neubau:
Über das Baufenster, die Bauart, die Dachneigung, selbst die Dachfarbe die Erhaltung und Gestaltung des Torhauses und die Abstände zum Nachbarn haben mein Mann und ich mit dem Bauamt besprochen. Nach unserem zweiten Entwurf waren alle zufrieden.
Die Bauzeichnung wurde daraufhin von uns in Auftrag gegeben, vorab noch mal dem
Bauamt vorgelegt und daraufhin am 25.07.2014 der Bauantrag von uns gestellt.

Am 13.08.2014 erhalten wir, zu unserem Entsetzen ein Schreiben von
der unteren Aufsichtsbehörde, unter anderem mit der Mitteilung, dass unser Bauantrag erst weiter bearbeitet wird, in dem Fall, dass wir eine Befreiung zum Bauverbot im Überschwemmungsgebiet einholen.
Bis zu diesem Tag stand dieses Thema nicht zu Diskussion und dem Neubau nicht im Weg!
Derzeit sind wir bemüht beim Umweltamt für Wasserschutz eine Befreiung vom Bauverbot einzuholen, bisher ohne Erfolg!

Hätte uns das Bauamt in unseren Gesprächen nicht schon vor Abriss sagen müssen, dass wir in einem Überschwemmungsgebiet liegen?

Wir sehen hier die Gutachterin vom Verkehrtwertgutachten und das Bauamt in der Pflicht!
Sollte das Bauverbot nicht aufgehoben werden, haben wir ein wertloses Grundstück! Der Kaufpreis und der Abriss schlagen bei uns schwer zu Buche.
Eine Kaufrückabwicklung scheint schwierig, schließlich ist das alte Haus abgerissen.
Die Verkäuferin ist unsere Nachbarin, diese versteht die Welt auch nicht mehr, schließlich konnte sie bauen.

Was nun, ich kann schon nicht mehr schlafen!

Was sollen wir tun?

Herzlich Grüße
Daniela



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