Gerichtliches Beweissicherungsverfahren


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Gesendet von Tibi am 06 September, 2014 um 22:27:10:

Hallo an alle Häuslebauer.Wir befinden uns seit nunmehr ast 1/2Jahren mit unserem Architekten in einem Rechtsstreit. Wir haben im Juni 2013 vor gericht ein sog. beweissicherungsverfahren beantragt. Am 10.4.14 war nun die Begehung mit der Sachverständigen, der gegenpartei und den Anwälten. Die SAchverständige hat damals angedeutet dass sie evtl noch eine weitere Begeung mit einem Bauphysiker braucht.( wir haben einen Altbau zu einem KFW 85 saniert). Unser grosses Problem ist dass wir das Haus durch Planungs und ausführungsfehler des Architekten nicht Luftdicht bekoomen ( mit Lüftungsanlage is der 1,5fache Luftwechsel von der KFWBank mit Nachweis gefordert). Nachdem wir nun 5 Monate nix von der Gutachterin gehört haben hat unser Anwalt über das Gericht nachfragen lassen ob und wann denn nu eine weitere Begehung stattfinden soll.

Die Antwort der Gutachterin war: Das Gutachten wird im September noch fertiggesetllt. Zur Fertigstellung ist keine weitere Begehung notwendig. Ich kann jedoch einen weiteren Ortstermin zu einem späteren Zeitpunkt nicht ausschliessen"

Wir sind bis dato davon ausgegangen, dass mit Abgabe des Gutachtens das beweissicherungsverfahren abgeschlossen ist und wir nun endlich fertig bauen können !!!

Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen gesammelt ???



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