Wegerecht nach Neubau


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Gesendet von Jan Haveman am 07 September, 2014 um 16:46:25:

Meine Damen und Herren,
zwei Häuser nebeneinander. Das Grundstück von ca. 1 Meter breit zwischen den Häusern gehört Haus 1. Haus 2 ist auf die Grundstücksgrenze gebaut. Den Zugang von Haus 2 geht über Grundstücks 1, es gibt also Wegerecht (nicht verträglich festgelegt, die Häuser sind 200 Jahre alt. Mann könnte sagen Gewohnheitsrecht).
Haus 2 wird abgebrochen und ersetzt durch Neubau. Muss Haus 1 nach wie vor Wegerecht gelten lassen, also Haus 2 nach dem Neubau uneingeschränkten Zugang über Grundstücks 1 gestatten, so wie es ursprünglich gewesen ist? Haus 2 ist auch zugänglich von vorne (Straßenseite) und hinten (Garten), es gibt also alternative.
Grüße, Jan



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