Re: Bauvorhaben noch zu verhindern?


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Gesendet von Dirk Baumeister am 07 September, 2014 um 20:33:40:

Antwort an: Bauvorhaben noch zu verhindern? posted by Michael am 07 September, 2014 um 19:21:18:

... zunächst mal Einsicht in die Baugenehmigungsakte nehmen und sich das Vorhaben und die Rechtmäßigkeit von der zuständigen unteren Bauaufsicht erläutern lassen.

Wenn dann noch nachbarschützende Belange verbleiben, die gegebenenfalls nicht oder nicht richtig berücksichtigt wurden, kann gegen die Baugenehmigung beim zuständigen Verwaltungsgericht geklagt werden. Wie, wo und bis wann das geht sollte auch die Bauaufsichtsbehörde mitteilen können.


: Hallo,
: man hat vor 4 Monaten eine fast kernsanierte Bestandsimmobilie bezogen und muß heute erfahren, dass die geliebte Aussicht im nächsten Jahr durch ein Neubauvorhaben stark eingeschränkt wird.
: Statt der rundum vertretenen EFH soll es ein 10 Familienhaus mit Tiefgaragen etc. werden.
: Mir fallen spontan Gebiets- und Lärm- bzw. Immissionsschutz ein, die als Gründe gegen das Bauvorhaben angegeben werden können.
: Haben diese Gründe in NRW Aussicht auf Erfolg?
: Was muß der ungehaltene Nachbar tun?





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