Re: NRW - Außenbereich - Anbau einer Remise - Bauantrag?


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 24 Maerz, 2005 um 17:24:04

Antwort auf: Re: NRW - Außenbereich - Anbau einer Remise - Bauantrag? von Breezer am 21 Maerz, 2005 um 15:17:56:

Sie haben recht - was Landwirtschaft ist, wird im § 201 BauGB definiert.

Ich hatte gestern zufälligerweise einen Vortrag eines Dezernenten der Bezirksregierung ARnsberg zum § 35 BauGB, dem ich den Fall vorgstellt habe.

Also:
Erweiterungen bestehender Gebäude im Außenbereich sind prinzipiell nicht zulässig. Sollten Sie den Stall allein durch eine Nutzungsänderung einrichten können, ist das Vorhebn nur dann zulässig, wenn sie die Vorschriften des § 35 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a) bis g) erfüllen (alle gleichzeitig!).
Die Nutzungsänderung darf also nicht dem Flächennutzungsplan oder einem Landschaftplan widersprechen (der Außenbereich ist im FNP meist landwirtschaftliche Fläche, daher vermutlich kein Problem), darf die natürliche Eigenart der Landschaft nicht beeinträchtigen (wohl auch kein Problem) und darf keine Splittersiedlungen erzeugen, verfestigen oder erweitern (auch kein Problem). Darüber hinaus gilt:
a) das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz (wohl kein Problem),
b) die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im wesentlichen gewahrt (kein Problem),
c) die Aufgabe der bisherigen Nutzung liegt nicht länger als sieben Jahre zurück,
d) das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet worden,
e) das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs (wohl kein Problem),
f) im Falle der Änderung zu Wohnzwecken entstehen neben den bisher nach Absatz 1 Nr. 1 zulässigen Wohnungen höchstens drei Wohnungen je Hofstelle und
g) es wird eine Verpflichtung übernommen, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen, es sei denn, die Neubebauung wird im Interesse der Entwicklung des Betriebs im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 erforderlich.

Also:

Erweiterung geht nicht - Umnutzung unter bestimmten Bedingungen. Alles weitere kann man Ihnen im jeweiligen Planungsamt bzw. in der Bauaufsicht sagen.



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