Re: Schweinemast


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von K.D. am 13 Mai, 2005 um 07:43:50

Antwort auf: Re: Schweinemast von Caspar David Hermanns am 08 Mai, 2005 um 20:07:23:

Sie sollten zunächst bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, müßte die untere Baufsichtsbehörde sein - also Landkreis, vorsprechen und Akteneinsicht verlangen. Schauen Sie insbesondere, ob Immissionsberechnungen bzw. Prognosen vorhanden sind. Prüfen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, ob die dort angebenen Maße und Abstände auch wirklich stimmen.
Tragen Sie notfalls Ihre Bedenken dort schriftlich oder zur Niederschrift vor.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]