Re: Abweichungen bei Neubau - Deckenhöhe im OG


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Gesendet von Bolanger am 04 Oktober, 2014 um 17:35:50:

Antwort an: Abweichungen bei Neubau - Deckenhöhe im OG posted by Andy B am 03 Oktober, 2014 um 20:09:30:

Hallo,

erstmal gibt es mit Sicherheit einen Plan, in dem Geschosshöhen vermerkt sind. Es gibt typischerweise keine Baugenehmigung ohne diese Angaben.
Ferner stellt sich die Frage, was vertraglich vereinbart wurde. Auch wenn im Vertrag keine Raumhöhen stehen, so gibt es sicherlich Bauzeichnungen zum Vertrag. Selbst wenn es sich um ein Systemhaus handelt, dann haben Sie das Systemhaus gekauft, zu dem es (s.o.) entsprechende Unterlagen gibt. Fragen Sie doch beim Bauamt nach.

Sollte sich dabei herausstellen, dass der Bauträger zu Ihrem Nachteil und ohne Ihre Zustimmung von den Unterlagen abgewichen ist, so stellt sich stets die Frage der Verhältnismäßigkeit Ihrer Forderung zur Belastung des Bauträgers. Kurz gesagt können Sie nicht den Abriss des ganzen Obergeschosses fordern, nur weil die Deckenhöhe etwas geringer als geplant geworden ist, sich die Nutzungseinschränkung dadurch aber in Grenzen hält.

Zeigen Sie den Mangel beim Bauträger an und überlegen Sie sich dann, was Sie wollen: Eine gütliche Einigung mit dem BU, oder schalten Sie einen Sachverständigen zur feststellung der Wertminderung ein und einen Anwalt.

Gruß,

Bolanger


: Schönen guten Tag,

: vielleicht kann mir einer Auskunft geben.
: Wir haben ein Haus von einem Bauträger bauen lassen.
: Die Deckenhöhe im OG (Trockenbau)sind um 3-7 cm zu niedrig ausgeführt worden.
: lt. Plan sollten es 2,48 m werden. Ausgeführt wurden in den unterschiedlichen Räumen 2,45 - Teilweise nur 2,41.

: Was für Rechte hat man hier als Bauherr? Oder zählt der Plan nicht. Im Vertrag steht nichts von Raumhöhen.

: Danke für eure Hilfe bzw. mitteilen eurer Erfahrungen.





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