Re: Abweichungen bei Neubau - Deckenhöhe im OG


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Andy B am 05 Oktober, 2014 um 19:27:42:

Antwort an: Re: Abweichungen bei Neubau - Deckenhöhe im OG posted by Bolanger am 04 Oktober, 2014 um 17:35:50:

Danke für Ihre Antwort,

es gab natürlich einen Werkplan der mit dem Bauträger erstellt wurde. Ebenfalls wurde ein Plan für den Bauantrag erstellt, der sich in den Höhenangaben, Raumgrößen gleicht.
Im Vertrag lese ich leider gar nichts zu der Grundlage über die Ausführung des Hauses. Nur
für den Keller ist eine Rohbauhöhe von 2,50 m in der Baubeschreibung genannt.
Auszug aus der Baubeschreibung:
Die Ausführung erfolgt gemäß EnEV2009 und entspricht den neuesten gültigen DIN-Normen, sowie der VOB Teil 2. Weiter heißt es: Maßgebend für den Umfang der Leistungen des Bauträgers, insbesondere im Hinblick der die Ausstattung, ist diese Baubeschreibung. Die Angaben der Baubeschreibung haben Vorrang vor den Darstellungen in den Bauplänen. Die in den Zeichnung dargestellten Einrichtungsgegenstände zur Möblierung und Dekoration der Räume und Außenanlagen sind nur Gestaltungsvorschläge unsererseits und nicht im Leistungsumfang enthalten.

Der Mangel ist angezeigt, die Frage ist was wir wollen. Natürlich eine gütliche Einigung. Die Frage ist was man dafür ansetzen darf?
Es Handelt sich um 65,3 m² die zu niedrig jedoch immer noch über den magischen 2,4 ausgeführt worden sind.

Gruß,

Andy




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]