Abgeschickt von K.D. am 13 Mai, 2005 um 08:00:15
Antwort auf: Mauer zwischen den Terassen von Hans am 03 Mai, 2005 um 23:42:04:
: Hallo!
: Wie lang darf eine Mauer zwischen den Terassen eines Reihenhauses sein und wie hoch?Wo drauf ist noch zu achten?Danke im vorraus.
: Gruß Hans
Bitte schauen Sie zunächst in die Landesbauordnung, ab welcher Höhe Einfriedungen genehmigungspflichtig und/oder abstandflächenrelevant sind. Prüfen Sie auch, ob es einen B-Plan mit Vorschriften zu Einfriedungen gibt. Letztendlich müssen Sie auch in das Nachbarschaftsgesetz Ihres Bundeslandes schauen. Die Gesetze finden Sie auf dieser Website unter "Gesetzen".