Re: Bauantrag für Mobilheim?


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Gesendet von Dozent am 07 Oktober, 2014 um 03:31:12:

Antwort an: Re: Bauantrag für Mobilheim? posted by Dirk Baumeister am 17 September, 2011 um 15:49:25:

: Aus der Rechtsprechung ergeben sich Fristen von etwa drei Monaten für die Aufstellung von temporären baulichen Anlagen (Container, Wohnwagen usw.)

: Bei wiederkehrender Aufstellung an gleicher Stelle würde auch eine Baugenehmigung erforderlich werden.


: : Hallo,

: : der Schlüssel zum Verständnis dieser Erklärung liegt in der Dauer der Aufstellung. Es ist Ihnen sicherlich gestattet, einen Wohnwagen den Winter über ohne Baugenehmigung aufzustellen. Das Mobilheim hingegen wird nicht wirklich als mobiles Objekt genutzt. Es wird einmal hingestellt und bleibt dann dort. Ich glaube das die Zeitgrenze im bereich von einem halben Jahr liegt, kann mich aber auch irren.

: : Ansonsten dürfet ja auch jeder ein Fertighaus ohne Baugenehmigung aufstellen lassen...

: : Grüße,

: : Bolanger

:
: : : Eigentlich gar nicht so kompliziert ... die Genehmigungspflicht entfällt nur für Gebiete, die explizit für die Aufstellung von Mobilheimen ausgewiesen sind (= Campingplätze oder ähnliches). An jeder anderen Stelle ist eine Baugenehmigung erforderlich und Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit ist die planungsrechtliche Zulässigkeit (= ein Baufenster).

: :
: : : : Hallo, wir hören ständig von allen Seiten etwas anderes zum Thema: Aufstellen eines Mobilheimes auf Grundstück. Es geht darum, dass wir auf ein Grundstück 920 qm, auf dem kein Baufenster vorgesehen ist, unser Holzmobilheim abstellen wollen. Es soll an wasser, Kanal und Strom angeschlossen werden. Laut Gesetz entfällt doch bei einem Mobilheim der Bauantrag und die Genehmigung. Oder? die Gemeinde teilte uns mit, dass kein Baufenster vorgesehen ist und die Aufstellung nach Antrag §55 HBO einer Gartenhütte bis 50 m3 Rauminhalt erlaubt sei. Weiß da jemand etwas mehr zu zu sagen. Das wäre super. Ist ja alles echt kompliziert.


Es ist richtig, was die Gemeinde sagt. Es ist aber von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. Deshalb Bauordnung des Landes suchen und nachlesen.




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