Abrissunternehmen beschädigt Stützmauer


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Gesendet von Estella B. am 09 Oktober, 2014 um 16:13:45:

Der A (Abriss- und Erdarbeiten-Unternehmen) hat im Auftrag von C ein Gewerk erstellt UND zusätzlich später im Auftrag von B (Nachbar) einen Abriss (Grenzbebauung) auf dessen Grundstück vorgenommen bei dem A's Gewerk beschädigt wurde.
Wer haftet für die Wiederherstellung wenn A im Auftrag von B eine Grenzbebauung abreißt und auf C's Grundstück damit ein bereits bestehendes Gewerk beschädigt bzw. statisch absolut unbrauchbar macht?
Bzw. wer haftet in einem solchen Fall rechtlich für die Sachbeschädigung der A oder der B, oder beide?
A verlangt nun von C dass dieser die Wiederherstellung zahlt, da B den Abriss unbedingt wollte und dieser u.a. auch die von A vorgeschlagene Maßnahme einen Teil der Gebäudemauer als Stütze nach dem Abriss stehen zu lassen abgelehnt hatte.
C hatte bei A zuvor zwar das Gewerk aber nicht die Wiederherstellung beauftragt- (auch hat C dem A nie erlaubt bereits bestehendes Gewerk zu beschädigen oder wieder abzureißen) diese wurde durch den A einfach ohne Absprache vorgenommen.
Wer haftet in diesem Fall: die Bauherrenhaftpflichtversicherung des B oder die Betriebshaftpflichtversicherung des A?
Wie ist hier die Rechtslage zwischen A und B und muss der C die Wiederherstellung durch den A tatsächlich zahlen?
Liebe Grüße.





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