Raumbewertung bei Grenzbebauung


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Abgeschickt von hhe am 13 Mai, 2005 um 11:42:16:

Hallo, Baufans !

Ich habe als Grenzbebauung eine Garage von 9 m mal 4 m gebaut. Die 9 m-Seite steht auf Grenze, und es sind keine Türen und Fenster in der Wand zum Nachbarn. Nun ist in der Garage bei etwa 1/3 zu 2/3 eine massive Innenwand mit einer Stahltür eingemauert. Zusätzlich ist der 1/3-Raum noch mit einer Stahltür von Außen erreichbar. Der 2/3-Raum dient als Garage, der andere 1/3-Raum als Wekstatt und Lager für Heimwerkerarbeiten. Nun haben wir Probleme mit den Drahteseln, Gartenkarre, Rasenmäher, Terrasenmöbeln im Winter etc. bei der Unterbringung. Nun wollten wir an der anderen gegenüberliegenden Grenze (1 m Abstand)noch ein Gartenhaus aus Holz für die vorher aufgeführten Gegenstände errichten. Laut Vorschriften darf man ein Nebengebäude u n d eine Garage als Grenzbebauung errichten. An keiner Grenze darf das Höher als 3 m und Länger als 9 m sein. Diese Frage ist bereits klar. Aber wie ist der Raum an/in der Garage selbst zu bewerten ? Zählt er durch die interne Verbindungstür als Garagenraum, oder zählt er zusätzlich zu der Garage schon als eigenständiges Nebengebäude ? Wir wohnen in Niedersachsen und im Bereich eines Bebauungsplanes. Unser Grundstück ist kein Eckgrundstück, eine Grundstücksgrenze liegt an der Straße. Vielen Dank für Eure Antworten.


Frohe Pfingsten.

hhe




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