Re: Naturlichtschacht gegen abrutschen sichern


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Gesendet von Bolanger am 18 Oktober, 2014 um 08:31:30:

Antwort an: Naturlichtschacht gegen abrutschen sichern posted by Bertl am 14 Oktober, 2014 um 13:43:51:

Hallo,

ich bin selbst gespannt auf die Meldungen der Profis, da in meinen Augen zwei Rechtslagen gegeneinander stehen.

Erstmal hat derjenige, der die Geländeoberfläche ändert dies so zu tun, dass der Nachbar daraus keinen Nachteil hat. Der Nachbar mit Lichtschacht müsste diesen also so befestigen, dass beim Nachbarn nichts abrutschen kann (oder alternativ die Kosten für den höheren Bauaufwand beim Nachbarn tragen).
Auf der anderen Seite gibt es im Nachbarrecht auch bestimmte Fristen, in denen ein Widerspruch gegen das Tun des Nachbarn getätigt werden muss. Wenn Sie also schon seit Jahren wussten, dass der Nachbar die Abgrabung in der jetzigen Form und Bauweise hat, dann haben Sie durch Nichtausübung eines Widerspruchs diese Bauweise geduldet und akzeptiert. Dann können Sie nicht einfach nachträglich nach ein paar Jahren den Nachbarn dazu auffordern, die Abgrabung zu ändern oder Ihre Zusatzkosten zu übernehmen.

Wie Sie es schon beschrieben haben wird es am meisten Sinn machen, sich gütlich mit dem Nachbarn zu einigen. 1000 EUR sind nicht viel wenn man es mit einem jahrelangen Streit unter Bewohnern eines Hauses aufwiegt.

Gruß,

Bolanger


: Hallo zusammen.
: Ich hätte zur folgenden Situation die Frage wer den Lichtschacht gegen Abrutschen sichern muss.
: Ein Baugebiet welches schon ca 25 jahre alt ist, wird das letzte Grundstück nun bebaut. Person A baut eine DHH an eine bestehende DHH von Person B. Person B hat das Haus vor ca. 1,5 jahren vom vorbesitzer gekauft. Im Garten von Person B ist ein ziemlich großer Naturlichtschacht für ein Fenster in dessen Keller welcher bis an die Grundstücksgrenze reicht. Person A will auf seinen Grundstück an der Grundstücksgrenze die (mit Plan genehmigte) Terasse bauen. Der Bauunternehmer von A sagt aber das er die Terasse nicht bauen kann, da sonst die gefahr besteht dass der Lichtschacht von B abrutscht und die eigene Terasse gleich mit hinterher. Es müsste also nun ein Stützfundament im Wert von gut 1000 Euro eingebaut werden.
: Wer muss die Kosten dazu denn nun wirklich tragen? A das er den Lichtschacht von B nicht gefährdet, oder B weil sein Lichtschacht bis zur Grundstücksgrenze reicht und er die Terasse von A gegen Abrutschen sichern muss?
: Danke euch schonmal für die Antworten.
: Im Sinne einer guten Nachbarschaft ist auch klar das man sich die Kosten wohl teilen wird, aber es würde mich trotzdem interessieren in welcher "rechtlichen" Lage sich A und B befinden.





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