Änderung Bebauungsplan für ein Grundstück


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Gesendet von Schmidt am 27 Oktober, 2014 um 16:32:45:

Hallo,
auf dem Nachbargrundstück war seither eine Bauverbotslinie. Diese soll im Zuge der Änderung des Bebauungsplanes aufgehoben werden. Dadurch wird die Bebauung in Richtung unseres Grundtückes ermöglicht. Unser Wohnviertel hat eine Randbebauung, im inneren ist ein Gartenbereich, hieß früher wohl Nachbarschaftsschutzzone = Bauverbot. Also Außen Häuser, die Gärten einander zugewandt. Die Änderung wird nur für dieses einzelne Grundstück gemacht. Bei allen anderen Grundstücken reicht der Platz zum Anbauen nicht aus.
Weil der Nachbar sehr viel Platz hat, wird der Anbau größer als das bestehende Haus - aber vorerst Bungalow, also nur EG. Trotzdem haben wir Einschnitte was Licht, Sicht, Ausblick und Ruhe betrifft.
Seitens der Bauverwaltung werden alle Bedenken mit den Argumenten "Nachverdichtung" und "Innen- vor Außenverdichtung" abgewehrt. In dem rießen Bungalow wohnen nachher aber nur 2 Personen.
Vor allem die Änderung des B-Planes für ein Einzelgrundstück finden wir komisch. Der Wert des Nachbargrundstückes verdoppelt sich dadurch. Der Abstand des Anbaus zur Grenze beträgt ca. 5 Meter.
Wir sind gar nicht unbedingt dagegen, finden aber, dass ein Anbau eben ein Anbau bleiben sollte und hätten gerne einen noch größeren Abstand.

Hat jemand hierzu Erfahrungen ?
Liegt hier evtl ein Fehler im Abwägungsprozess vor ?
Langt als städtbauliche Begründung die häufig genannte "Nachverdichtung" aus ?
Was haben wir für Möglichkeiten dagegen vorzugehen ?

Wir wurden nun schriftlich aufgefordert unsere Einwendungen geltend zu machen.



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