Re: Gewährleistung bei einer GmbH in Liquidiation


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Gesendet von Bolanger am 05 November, 2014 um 19:41:36:

Antwort an: Re: Gewährleistung bei einer GmbH in Liquidiation posted by Klaus am 05 November, 2014 um 16:09:11:

Hallo,

es wäre Ihnen freigestellt gewesen, sich von der Liquidität der Firma selbst zu überzeugen. Klar, das macht in der Praxis kaum eine Privatperson, ist im professionellen Geschäftsleben aber üblich.

Wie auch immer, Sie schreiben, dass die Gesellschaft insolvent ist und bereits aufgelöst wurde. Ihren damaligen Geschäftpartner gibt es damit nicht mehr. Sie könne ja auch nicht von einem Toten verlangen, dass er seine Schulden abarbeitet ;-)

Es bliebe lediglich beim Amtsgericht oder wo auch immer die Insolvenzen verwaltet werden zu klären, ob man seine Forderungen noch nachträglich einreichen kann in der Hoffnung, dass ein teil davon aus einer Insolvenzmasse beglichen wird.

Gruß,

Bolanger

: Ich konnte nicht sehen, dass die Firma insolvent ist. Es wurde die Geschäftstätigkeit eingestellt und die Gesellschaft aufgelöst, dann wurde ein Liqidator bestellt (der Inhaber) der noch befugt ist "im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen."

: Ist doch schon ein Unterschied, oder ?





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