Re: Festgestellte Mängel bei Kellerabdichtung ... Baugrube zugeschüttet!


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Abgeschickt von Caspar David Hermanns am 14 Mai, 2005 um 18:44:13

Antwort auf: Festgestellte Mängel bei Kellerabdichtung ... Baugrube zugeschüttet! von Maximilian am 14 Mai, 2005 um 09:11:05:

Guten Tag,

wie es sich empfiehlt, sich zu verhalten kommt auch auf den Vertrag (BGB-Vertrag oder VOB) an.

Aber Sie können erst einmal unbesorgt sein, Ansprüche dürften Ihnen so der so nicht verloren gehen.

Sie stehen jedoch vor der Wahl, entweder die Wiederöffnung der Baugrube feststellen zu lassen um nachzusehen, ob alles beseitigt ist, was sicherlich mit einigem Aufwand verbunden sein dürfte, oder aber am Ende 14.000,- € bzw. ein Mehrfaches einzubehalten und die Abnahme zumindest insoweit verweigern. Dann müsste der Unternehmer beweisen, dass die Werkleistungen ordnungsgemäß erbracht worden sind, was für ihn natürlich ebenfalls mit Aufwand verbunden sein dürfte. Bestätigt sich Ihre Besorgnis, haben Sie nichts zu befürchten. Entspricht die Abbdichtung allerdings nun vollständig den anerkannten Regeln der Technik, müssen Sie die Auseiandersetzung bezahlen.

Doch auch der Unternehmer hat ein Problem. Versucht er Sie nämlich "hereinzulegen", dürfte es sich um einen Betrugsversuch handeln, was möglicherweise auch ein Aspekt ist. Man sollte aber nicht gleich mit strafrechtlichen Vorwürfen um sich werfen, denn das vergiftet zum einen das Klima und ist zum anderen dann nicht angemessen, wenn sich diese Vorwüfre nicht bewahrheiten.

Streit ist - wenn sie an Ihrem Glauben festhalten - so oder so vorprogrammiert. Da ich mit einer Kellerabdichtung nicht spaßen würde, würde ich eher jetzt die Lösung suchen, aber das ist - auch juristisch gesehen - nicht ohne Aufwand und man muss ein gewisses Procedere einhalten, was hier den Rahmen sprengen würde.

Nicht empfehlen würde ich, darauf zu vertrauen, dass wenn ein Mangel da ist, dieser auch innerhalb der Gewährleistung von vier oder fünf Jahren (je nach Vertrag) auftretitt, denn dann tragen Sie zum einen das Insolvenzrisiko des Unternehmers, zum anderen kann es passieren, dass der Mangel erst nach sechs Jahren auftaucht.

Freundliche Grüße

Dr. Caspar David Hermanns

: Hallo!

: Unser Sachverständiger hat bei der Abdichtung des Kellers mängel festgestellt. Die Abdichtung entspricht u.a. nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik, Abdichtbänder sind Lose etc.
: Der GU hat einen Tag nach der Mängelfeststellung die Baugrube verfüllen lassen. Es wurde uns vom Bauträger mitgeteilt, dass alle Mängel beseitigt wurden. Wir bezweifeln dies und haben schriftlich einen Nachweis angefordert. Der Gutachter hat den Schaden erstmal mit 14.000€ beziffert.

: Wir sind etwas Ratlos. Da wir keine Zeit verlieren wollen stellt sich uns die Frage, wie wir vorgehen sollen, um keine Ansprüche zu verlieren.





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