Gesendet von Rolf Middendorf am 24 November, 2014 um 16:07:11:
Erwerb einer in 2014 gebauten Eigentumswohnung mit Fahrradkeller(Gemeinschaftseigentum von 7 Eigentümern), dessen Zugänglichkeit durch den vorhandenen Aufzug nicht gegeben ist(zu klein für Erwachsenen-Fahrräder), sondern nur über das Treppenhaus mit 15 Stufen,Zwischenpodest und um 90° verschwenkt: Dies ist insbesondere für ältere Mieter/Bewohner unzumutbar und widerspricht einschlägigen Urteilen und Baurichtlinien zur Zugänglichkeit eines Fahrradkellers.
Nachbesserung ist technisch/baulich nicht möglich.
Welche Kaufpreisminderung ist anzusetzen? Analogie zum Mietrecht, z.B. 5%?