Auslegung von Baubeschreibungen


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Gesendet von Nina Slattery am 26 November, 2014 um 09:49:06:

Wie konkret müssen Baubeschreibungen gehalten sein?

In der Baubeschreibung ist von glatt geputzten Wänden die Rede. Nun sind an drei Stellen in den Wänden Trennfugen eingesetzt worden, weil das Material noch arbeiten würde.
Wie entscheiden die Gerichte, wenn es für den Käufer nicht aus der Baubeschreibung ersichtlich war und er jetzt auf eigene Kosten das Verputzen der Fugen übernehmen soll.



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