Bauaufsichtliche Verfügung ohne Anhörung


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Gesendet von GWeber am 26 November, 2014 um 16:22:20:

Hallo,

folgende Situation: Jemand kauft von einem Bauträger eine Neubau-Wohnung, in der auch ein Ofen aufgestellt ist. Nach einiger Zeit erkennt der Käufer, dass es für den Ofen weder ausreichend Verbrennungsluft gibt (dichte Gebäudehülle) noch auf das Zusammenspiel mit Lüftungsgeräten Rücksicht genommen wurde. Der Schornsteinfeger wird vom Bauträger falsch informiert und winkt auf Mängel angesprochen erstmal ab. Der Bauträger weißt ebenfalls jeden Mangel von sich. Schließlich legt der Käufer ein Gutachten vor, dass die Mängel bestätigt und schickt dieses auch an die Bauaufsicht.

Von der Bauaufsicht erhält er daraufhin - ohne jede Rückmeldung oder Anhörung - eine Verfügung zur Stilllegung des Ofens sowie einen Kostenbescheid.

Kann dies gerechtfertigt sein? Der Mangel wurde doch von demjenigen, gegen den sich die Verfügung richtet, überhaupt erst angezeigt. Und selbstverständlich hat derjenige den Ofen nicht mehr betrieben, also ist auch keine Gefahr in Verzug. Zusätzlich fand keine Anhörung statt.

Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, ergeht die wortgleiche Verfügung auch die Frau des Wohnungsbesitzers, obwohl diese weder die Wohnung noch den Ofen besitzt.

Kann dies rechtens sein?



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