Was fällt unter Bestandsschutz?


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Abgeschickt von Peter Behrend am 15 Mai, 2005 um 16:11:02

Ich habe im Land Brandenburg ein Grundstück mit einem Gebäude (Holzständerbauweise mit Flachdach Barackenform) erworben. Das Grundstück befindet sich in einem denkmalgeschützten Stadtbereich. Das Gebäude würde heute, in dieser Form und an dieser Stelle, nicht mehr genehmigt werden. Es besitzt aber Bestandsschutz. Nun habe ich die Absicht, dieses Gebäude zu modernisieren. Die Modernisierung soll
folgende Gewerke umfassen:
- Heizung
- Isolierung (Massivwände als Außenwände)
- neue Innenraumaufteilung
- Fenster/Türen
An der Hausgeometrie außen verändert sich nichts.
Nun die Frage:
Ist diese Modernisierung vom Bestandsschutz gedeckt oder was darf man und was nicht?




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