Re: sicherheitseinbehalt


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Gesendet von Biggi am 10 Dezember, 2014 um 07:39:01:

Antwort an: sicherheitseinbehalt posted by gee am 07 Dezember, 2014 um 00:06:39:

Wahrscheinlich ist Verjährung eingetreten. Falls ausländisches Recht zur Anwendung kommt könnte es auch anders sein.

Bei rein deutschen Sachverhalten gilt:
Der Sicherheitseinbehalt verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt am Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Sicherheitseinbehalt fällig wurde (§ 199 Abs. 1 BGB). Wurde der Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto einbezahlt, wird er nach Ablauf der Einbehaltungsfrist fällig. Wurde der Sicherheitseinbehalt auch in der Nachfrist nicht auf ein Sperrkonto eingezahlt, wird er bereits mit Ablauf der Nachfrist fällig.

Private Schreiben hindern den Eintritt der Verjährung leider nicht.


: Sehr geehrte Damen und Herren,

: Kurze frage. Einbehalt wurde 2007 fällig von einer auslandsfirma nach aich tot stellen und im jahr viele mahle anschreibens reagiert die firma nicht. Kann sie jetzt behaupten das der einbehalt verjährt ist auch wenn sie immer wieder angeschrieben wurde und zur auszahlung gebittet wurde?

: Vielen dank




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