Baumängel, aber kein Schaden. Melden?


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Abgeschickt von thomas am 15 Mai, 2005 um 23:18:03

Hallo,
freue mich, dieses Forum gefunden zu haben und will auch gerne gleich mal 'ne Frage loswerden: Sind nach Bauabnahme festgestellte (oder vom Laien erst als Mangel erkannte) Mängel anzuzeigen, auch wenn aus ihnen noch kein Schaden entstanden ist, um, falls es später doch einen Schaden gibt, die Beseitigung fordern zu können?
Ein Beispiel dazu: Ringfundamentsockel ist entgegen DIN Bauwerksabdichtung nicht mit Hohlkehle und Fase versehen. Bauabnahme liegt ein Jahr zurück. Ein Schaden ist nicht eingetreten und vmtl. nicht mal wahrscheinlich, Behebung würde dagegen die komplett fertigen Außenanlagen zerstören. Was aber, wenn in 6, 7 Jahren infolge des Fehlers doch was passiert???
Weiß da wer was zu?
Danke
Thomas
Ich habe .




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