Witterungsbedingte Verzögerungen bei der Fertigstellung


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Abgeschickt von Sabine Schnichels am 16 Mai, 2005 um 13:12:10

Die nachfolgende Frage bezieht sich auf Bauträgerverträge nach BGB, in denen geregelt ist, dass der Bauträger für witterungsbedingte Verzögerungen der Fertigstellung nicht haftet, jedoch keine nähere Konkretisierung der relevanten Witterungsbedingungen vorliegt:

--> Gibt es im Baurecht eine herrschende Meinung bzgl. der Voraussetzungen, die für die Anerkennung einer "witterungsbedingten Verzögerung" gegeben sein müssen?

--> Existieren Regelungen bzw. Urteile, wonach Innen-Putzarbeiten bzw. Estricharbeiten nur durchgeführt werden können, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Tagen eine Außenemperatur von 5 Grad + nicht unterschritten wird?

Welche Daten werden für bei einer juristischen Auseinandersetzung für die Beurteilung der "Schlechtwetterlage" herangezogen? Handelt es sich um Wetteraufzeichnungen des Wetteramtes Essen oder evtl. um die vom Arbeitsamt anerkannten Schlechtwettertage?




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