Re: Grundstücksgrenze


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Gesendet von oberh am 13 Januar, 2015 um 13:22:22:

Antwort an: Re: Grundstücksgrenze posted by Bolanger am 02 Januar, 2015 um 09:33:03:

Hi!

>>Die Grenze ist nach nds. Nachbarschaftsrecht unserem Grundstück zugeordnet. <<

Ein Grenze gehört immer beiden Grenznachbarn.
Daher kann auch Ihr Nachbar diese Grenze neu vermessen lassen und dafür nach Voranmeldung auch Ihr Grundstück betreten lassen.

Fragen zu Grenzeinrichtungen und Einfriedungen sind wie gesagt im Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes nachzulesen.




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