Re: Bauvorbescheid


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Gesendet von Dirk Baumeister am 23 Januar, 2015 um 18:07:18:

Antwort an: Bauvorbescheid posted by Stefanie am 23 Januar, 2015 um 14:01:04:

Ein Schreiben mit den Erläuterungen welche Vorschriften dem Vorhaben widersprechen ist schon eine erste Aussage. Das erfolgt in der Regel im Rahmen einer sogenannten Anhörung. Wenn der Antragstellter dazu antwortet, den Bescheid erhalten zu wollen, ist die Behörde gehalten schnellstmöglich ihre ja schon angedrohte Entscheidung auch zu treffen. Was schnellstmöglich ist, kann im Einzelfall unterschiedlich sein und muss am Einzelfall beurteilt werden, da der Umfang der Begründung stark unterschiedlich sein kann.

Wenn die Behörde nicht entscheidet kann der Antragsteller Untätigkeitsklage erheben.

: Hallo, wir haben einen Bauvorbescheid beantragt und nun ist die drei-monatige Frist der Bearbeitung abgelaufen, ohne dass wir einen Bescheid erhielten. Zwischendurch bekamen wir ein Schreiben, dass unsere Bauvoranfrage nicht genehmigungsfähig ist und wir nun die Möglichkeit haben den Antrag zurückzuziehen, sodass wir die Kosten eines Bescheids nicht tragen müssten. Dem widersprachen wir und erbaten einen entsprechend kostenpflichtigen Bescheid.
: 1. Hat dieses Schreiben die Frist verlängert?
: 2. Welche Unterlagen müssen zwingend im Antrag auf Vorbescheid enthalten sein? Bisher habe ich dazu nur widersprüchliche Angaben gefunden.

: Danke im Voraus für die Hilfe!





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