Re: Umwidmung bei Grenzbebauung NRW


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Bauassessor am 18 Februar, 2015 um 08:48:57:

Antwort an: Re: Umwidmung bei Grenzbebauung NRW posted by Kerstin am 15 Februar, 2015 um 16:36:49:

Hallo,

von einem "Schwarzbau" hatten Sie bisher nichts gesagt. Wen dem so ist, stellt sich trotzdem die Frage, ob das Gebäude materiell oder nur formell illegal war. Wenn das Gebäude nicht genehmigt war, aber grundsätzlich genehmigungsfähig, dann wäre eine Beteiligung Ihrer Person nicht nötig. Ist aber eine Genehmigung nur durch Ihren Zuspruch möglich, hätten Sie beteiligt werden müssen. Dann allerdings auch in verbindlicher Form, das heißt, z.B. durch Einrichtung einer Baulast.


: Vielen Dank für Ihre freundliche Antwort. Mich mit den neuen Nachbarn anzulegen liegt mir fern, da ich eigentlich zu der Sorte der friedlichen Nachbarn gehöre.
: Mich wundert es eben nur, da laut Bauamt es sich bei den Anbauten des Nachbarhauses um Schwarzbau handelt, der allerdings mittlerweile Bestandschutz hat. Hier gilt auch normaler Weise nach wie vor die 3-Meter-Grenze laut Bauamt. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass damit ja der Schwarzbau mit der Umnutzung sozusagen legalisiert worden ist und für mich das nicht nachvollziehbar ist.
: Wie gesagt, vielen Dank nochmals für die Zeit und Mühe der Beantwortung meiner Fragen!





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]